Mandatsbedingungen

In Verbindung mit der für die Kanzlei Norbert Kriegel erteilten Vollmacht in Sachen „Entfernung bzw. Widerspruch gegen Negativbewertungen" erkennt der Auftraggeber hiermit die folgenden Mandatsbedingungen an:

Auftragsumfang

Die beauftragte anwaltliche Tätigkeit beschränkt sich auf die jeweils schriftlich beauftragte Leistung (Qualitäts-Fokus oder Niedrigpreis-Fokus) gemäß unserer Leistungsbeschreibung. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die in dem jeweils aktuellen Preisblatt genannten Pauschalen.

Weitergehende Tätigkeiten / Rechtsschutzversicherung

Darüberhinausgehende Tätigkeiten sind gesondert zu beauftragen und richten sich nach dem Gegenstandswert oder einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Übernehmen die Rechtsanwälte die Korrespondenz mit einer Rechtsschutzversicherung, geschieht dies ohne Haftung für deren Eintrittspflicht. Der Auftraggeber befreit die Rechtsanwälte insoweit von der Verschwiegenheitspflicht. Er sichert zu, dass der Versicherungsvertrag besteht, keine Beitragsrückstände vorliegen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwälte beauftragt sind. Bleibt eine Deckungszusage aus, trägt der Auftraggeber die Kosten des Mandats selbst.

Haftungsbegrenzung

Die Haftung der Rechtsanwälte wird für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf 1 000 000 € pro Schadensereignis begrenzt (§ 51a Abs. 1 Nr. 2 BRAO). Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Rechtsmittel / Rechtsbehelfe

Rechtsmittel oder -behelfe werden nur auf ausdrückliche Weisung eingelegt und bedürfen unserer schriftlichen Annahme.

Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen

Kostenerstattungs- und sonstige Ansprüche des Auftraggebers gegen Dritte werden in Höhe unserer Gebühren an uns abgetreten; wir dürfen die Abtretung offenlegen (§ 181 BGB abbedungen).

Verjährung & Aufbewahrung

Schadensersatzansprüche des Mandanten verjähren in drei Jahren ab Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mandant hiervon Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen; spätestens jedoch sechs Jahre nach Beendigung des Mandats. Handakten werden – mit Ausnahme von Kostenakten und Titeln – fünf Jahre nach Mandatsende vernichtet (§ 50 Abs. 2 S. 1 BRAO).

Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand Wiesbaden, dem Sitz der Kanzlei.

Korrespondenzsprache

Die Korrespondenzsprache ist Deutsch. Die Haftung für Übersetzungsfehler bleibt – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen

Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, tritt eine dem Parteiwillen möglichst nahekommende, rechtskonforme Regelung an ihre Stelle.

Kammerzugehörigkeit

Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.

Datenverarbeitung

Der Mandant willigt ein, dass seine Daten im Rahmen der Auftragsbearbeitung automatisiert verarbeitet werden.

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